Wenn die nicht operativen Behandlungsmaßnahmen ausgeschöpft sind, ist zu prüfen, inwieweit gelenkerhaltende Operationsverfahren wie z. B. eine Gelenkspiegelung (Hüftartroskopie) oder z.B. eine Umstellungsoperationen zur Verbesserung der Gelenkkongruität oder Entfernung von überschießenden Knochenwucherungen zur Verbesserung der Beweglichkeit möglich oder erfolgreich sind. Bei fortgeschrittenen Veränderungen mit erheblichen Gelenkzerstörungen ist der künstliche Gelenkersatz, die Endoprothese des Hüftgelenkes indiziert.
Entscheidendes Kriterium für den richtigen Operationszeitpunkt ist immer die Lebensqualität. Wenn durch den Gelenkverschleiß die Mobilität des Patienten erheblich reduziert ist, die Schmerzen schlecht erträglich geworden sind und die konservativen Maßnahmen nicht zu einer ausreichenden Besserung geführt haben, dann ist sicher der richtige Zeitpunkt für eine Operation gekommen. Durch das Kunstgelenk wird versucht, die Biomechanik des natürlichen Hüftgelenkes bestmöglich nachzuahmen. Abhängig von der Ausdehnung der Arthrose, der Knochenqualität und der jeweiligen anatomischen Gegebenheiten wie z. B. Gelenkform, Schenkelhalsgeometrie, Form des hüftnahen Oberschenkels, Beinlängendifferenzen erfolgt im Vorfeld der Operation eine individuelle Auswahl der entsprechenden Implantate.
Es gibt verschiedene Prothesentypen, wobei die Standardprothese und die neueren Oberflächenersatz- bzw. die Kurzschaftprothese in der primären Endoprothetik (Erst-OP) am weitesten verbreitet sind.
Es gibt zwei Möglichkeiten der Verankerung im Hüftknochen:
- Die Verwendung von so genanntem Knochenzement, einem Kunststoff ähnlich dem Acrylglas, mit dem die Prothese im Knochen eingegossen wird.
- Die sogenannte zementfreie Verankerung. Durch die gute Passform kommt es zunächst zum festen Verklemmen der Prothese im Knochen. Anschließend wächst der Knochen auf der Oberfläche der Prothese an bzw. ein und stabilisiert sie langfristig.